AGB der Firma Werkzeugtechnik Pfeiffer
1. Allgemeiner Geltungsbereich
Allen unseren Angeboten, Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Gegenbestätigungen des Bestellers mit Hinweisen auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen. Abweichende oder anders lautende Geschäftsbedingungen des Bestellers können nur Vertragsinhalt werden, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
Unsere AGB gelten auch wenn uns entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Regelungen des Bestellers bekannt sind und wir die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen zwischen dem Verkäufer und dem Besteller betreffend eines Liefervertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Unsere AGB
gelten in der jeweils neuesten Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden
2. Preis
Die Preisangabe in der Rechnung oder dem Angebot erfolgt in Euro (€). Es gelten die in der jeweils letzten alleingültigen Preisliste verzeichneten Preise. Die Preise verstehen sich pro Stück ab Werk,
ausschließlich Verpackung und Transportkosten, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die Preise gelten für normale katalogmäßige Ausführung und Abmessung. Soweit der Besteller hiervon abweicht, so führt
dies auch ohne ausdrückliche vorherige Ankündigung zu einer neuen Preisabmessung durch den Verkäufer.
Bei Anschlussaufträgen besteht keine Bindung an vorangegangene Preisvereinbarungen, es sei denn, dies wurde im Rahmen eines gesonderten Vertrages vorab vereinbart( z.B. bei Abrufaufträgen).
3. Angebot
Soweit der Verkäufer für ein bestimmtes Produkt ein Sonderangebot gewährt, so ist er daran gebunden, wenn das Angebot seitens des Bestellers innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Angebot angenommen
wird. Danach eingehende Annahmeerklärungen führen eine Bindung nicht herbei. Hiervon abweichende Annahmefristen werden immer gesondert bei Angebotsabgabe schriftlich mitgeteilt.
4. Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Besteller / Käufer – auch ohne ausdrückliche Zustimmung - mit den Geschäftsbedingungen einverstanden.
5. Lieferung
Liefertermin und Fristen sind von uns schriftlich zu bestätigen. Soweit die Lieferfristen nicht eingehalten werden können, weil dies durch Fälle höherer Gewalt (Krieg, Streik, Betriebsstörungen,
etc.) nicht möglich ist, so sind vereinbarte Liefertermin oder Fristen unverbindlich und berechtigen darüber hinaus den Verkäufer / Lieferanten dazu, in besonderen Fällen von der Ausführung der
Aufträge zurücktreten bzw. Teillieferungen vorzunehmen.
Der Mindestauftragswert beträgt € 50,00 netto (Inland) bzw. € 100,00 netto (Ausland). Unter diesem Betrag erfolgt eine Auftragsbearbeitung zuzüglich Bearbeitungsgebühr.
6. Bearbeitungsgebühr
Unsere günstigen Preise zwingen uns, für v.g. Kleinaufträge unter 50,00€ netto die nachstehende genannte Bearbeitungsgebühr zu erheben, da diese Kosten durch unsere knappe Kalkulation nicht
aufgefangen werden können:
10,00 Euro
Bitte versuchen Sie, Ihre Aufträge zu konzentrieren. Damit ersparen Sie sich und uns erhebliche Kosten.
7. Bezahlung
Die Bezahlung der Lieferung hat – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen netto zu erfolgen. Schleifaufträge sind generell ohne Skonto fällig.
Wechsel werden von uns nicht angenommen.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, einen Aufschlag von 2% über dem jeweils gültigen Landesdiskontsatz aus dem Rechnungsbetrag zu verlangen.
Darüber hinaus erhebt der Verkäufer für jede notwendig werdende Mahnung eine Gebühr in Höhe von 5,00€.
8. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller/Käufer über. Dies gilt auch für den Fall der frachtfreien Lieferung. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf
Rechnung des Bestellers/Käufers.
Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer/Lieferanten gegen Diebstahl, Bruch und Transportschäden sowie sonstige Risiken versichert.
9. Verpackung
Die Verpackungskosten sind vom Besteller/Käufer gesondert zu tragen. Die Berechnung erfolgt zum Selbstkostenpreis.
10. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Soweit Teillieferung vereinbart ist, bleiben sämtliche Teillieferungen im Eigentum
des Verkäufers, bis sämtliche Teillieferungen bezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst nach Bezahlung der letzten Teillieferung.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung
oder Sicherungsübertragung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber
nicht, sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz. Der Besteller tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die
aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seinen Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen
berechtigt. Der Besteller ist verpflichten, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
11. Rücktritt/Schadensersatz
Nimmt der Besteller/Käufer den Liefergegenstand nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, dem Besteller/Käufer eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung zu setzen, dass er nach Ablauf dieser
Frist eine Rückführung ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller/Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert. Der Verkäufer ist berechtigt 20% des Auftragspreises als
Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
12. Stornierung
Storniert der Besteller/Käufer den Auftrag, so bedarf es zur Gültigkeit des Stornos der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Soweit die Zustimmung erfolgt, hat der Besteller/Käufer dem Verkäufer
sämtliche bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen. Zeichnungen, Modelle usw. die bis dahin bereits vom Verkäufer gefertigt wurden, bleiben im Eigentum des Verkäufers.
13. Sonderanfertigung
Werden Sonderwerkzeuge in Auftrag gegeben, so darf die Bestellmenge um ca. 10 % mindestens jedoch um 2 Stück über- oder unterschritten werden. Berechnet wird die Liefermenge.
14. Rücksendung/Umtausch/Warengutschrift
Retouren oder Umtausch sind nur nach vorheriger Absprache und innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des Bestellers/Käufers möglich. Den Retouren muss die entsprechende Dokumentation (u.a. Auftragsnummer,
Rechnungsnummer, Lieferdatum, Grund der Retoure und Retourenvollmacht) beiliegen. Retouren und Umtausch kann nur in den Fällen von lagerhaltigen Standardprodukten akzeptiert werden, wenn sich die
Artikel in einem einwandfreien Zustand (Neuzustand) befinden und wenn die Rücksendung bereits im Voraus bezahlt wurde. In diesem Fall können wir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 20 % des
Warenwertes erheben. Die Mindestbearbeitungsgebühr für alle Retouren oder Umtauschaktionen beträgt 35,- Euro. Für Sonderprodukte sind Retouren und Umtausch ausgeschlossen.
Im Falle einer rechtswirksamen Retoure erfolgt ausschließlich eine Warengutschrift unter Abzug der vorgenannten Gebühren. Die Verrechnung erfolgt mit der nächsten Bestellung oder bis die Gesamtsumme
der Gutschrift erreicht wird.
15. Gewährleistung und Mängelhaftung
Der Besteller/Käufer muss nach Lieferung der Ware diese unverzüglich untersuchen und eventuelle Sachmängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen ab Zugang rügen. Versteckte Mängel
sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung zu rügen. Bei berechtigten Sachmängelansprüchen kann der Besteller/Käufer Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen, wobei die kostengünstigste Variante zu
wählen ist, wenn im Grunde dadurch keine Nachteile anstehen. Dem Verkäufer ist eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang,
was nicht gilt, soweit gem. den §§ 438 I 2, 479 I, 634 a, 438 II BGB längere Fristen vorgeschrieben sind. Schadenersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder
Nachlieferung nur dann gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.
16. Gerichtsstand /Erfüllungsort / Datenverarbeitung
Als Erfüllungsort hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus der Vertragsbeziehung gilt der Sitz unseres Unternehmens. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist je nach Streitwerthöhe das Amtsgericht
Bergheim oder das Landgericht Köln als Gerichtsstand ausschließlich vereinbart. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch, im Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Besteller/Käufer
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Besteller/Kunde wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls personenbezogene Daten beim Verkäufer sowie verbundenen Unternehmen
gemäß den Vorschriften des BDSG gespeichert und bearbeitet werden. Weiter ist der Verkäufer berechtigt, auf Grundlage des BDSG selektierte Debitorendaten in angeschlossene Datenpools zum Zwecke der
Bonitätskontrolle einzustellen.
17. Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.
Stand: Februar 2012